Prüfung (Teil 2)

Der schriftliche Teil besteht aus sechs verschiedenen Fachbereichen. Darunter fallen allgemeine Fischkunde sowie spezielle Fischkunde. Gerätekunde und Gewässerkunde gehören ebenfalls dazu genauso wie Gesetzeskunde sowie Natur und Tierschutz. Aus diesen sechs Themenbereichen erhält der Prüfungsteilnehmer einen Fragebogen der aus 60 verschiedenen Fragen besteht. Aus jedem Themenbereich gibt es also zehn verschiedene Fragen. Bestanden ist die Prüfung, wenn 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden. Von den 45 richtig beantworteten Fragen müssen mindestens jeweils sechs aus jedem Themenbereich richtig sein. Es ist also besonders wichtig, dass man sich tatsächlich auch mit jedem Themenbereich genauestens auskennt um eine Chance bei der Prüfung zu haben.

Im praktischen Teil geht es darum verschiedene Angelgeräte zusammen zu stellen. So kann man zum Beispiel dazu aufgefordert werden eine Angelrute zum Fangen von Karpfen zusammen zu stellen. Weitere Möglichkeiten wären: Spinnrute zum Fangen von Hechten oder Barschen. Fliegenrute zum Fangen von Forellen (als Trocken- sowie Nassfische). Grundrute zum Fangen von Aalen, Rute zum Fangen von Dorschen. Aber auch das Zusammenstellen einer Brandungsrute zum Fangen von Plattfischen kann abgefragt werden. Zusätzlich bekommt man verschiedene Bildtafeln gezeigt auf denen unterschiedliche Fischarten abgebildet sind. Diese gilt es zu erkennen und zu benennen. In der Regel handelt es sich um etwa 40 verschiedene Fischarten, wovon etwa sechs gezeigt werden und mindestens vier richtig erkannt werden müssen. Die hier beschriebenen Prüfungsdetails gelten nicht für jedes Bundesland und sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen. Der genaue Prüfungsablauf kann sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden.


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