Prüfung (Teil 2)
Der schriftliche Teil besteht aus sechs
verschiedenen Fachbereichen. Darunter fallen allgemeine Fischkunde
sowie spezielle Fischkunde. Gerätekunde und Gewässerkunde
gehören ebenfalls dazu genauso wie Gesetzeskunde sowie Natur und
Tierschutz. Aus diesen sechs Themenbereichen erhält der
Prüfungsteilnehmer einen Fragebogen der aus 60 verschiedenen
Fragen besteht. Aus jedem Themenbereich gibt es also zehn
verschiedene Fragen. Bestanden ist die Prüfung, wenn 45 der 60
Fragen richtig beantwortet wurden. Von den 45 richtig beantworteten
Fragen müssen mindestens jeweils sechs aus jedem Themenbereich
richtig sein. Es ist also besonders wichtig, dass man sich
tatsächlich auch mit jedem Themenbereich genauestens auskennt um
eine Chance bei der Prüfung zu haben.
Im praktischen Teil geht es darum
verschiedene Angelgeräte zusammen zu stellen. So kann man zum
Beispiel dazu aufgefordert werden eine Angelrute zum Fangen von
Karpfen zusammen zu stellen. Weitere Möglichkeiten wären:
Spinnrute zum Fangen von Hechten oder Barschen. Fliegenrute zum
Fangen von Forellen (als Trocken- sowie Nassfische). Grundrute zum
Fangen von Aalen, Rute zum Fangen von Dorschen. Aber auch das
Zusammenstellen einer Brandungsrute zum Fangen von Plattfischen kann
abgefragt werden. Zusätzlich bekommt man verschiedene Bildtafeln
gezeigt auf denen unterschiedliche Fischarten abgebildet sind. Diese
gilt es zu erkennen und zu benennen. In der Regel handelt es sich um
etwa 40 verschiedene Fischarten, wovon etwa sechs gezeigt werden und
mindestens vier richtig erkannt werden müssen. Die hier
beschriebenen Prüfungsdetails gelten nicht für jedes
Bundesland und sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen. Der genaue
Prüfungsablauf kann sich von Bundesland zu Bundesland leicht
unterscheiden.
Mieten
Falls ein Kauf nicht in Frage kommt