Angelschein
Sie möchten gerne in irgendeinem
Gewässer angeln und Fische fangen? Dazu ist in Deutschland
grundsätzlich erstmal ein Angelschein notwendig, sofern es sich
nicht um ein privates Gewässer handelt für das Sie die
Erlaubnis des Besitzers haben. Wenn man genau ist, dann gibt es das
Wort „Angelschein“ eigentlich gar nicht.
Umgangssprachlich spricht man häufig von einem Angelschein,
gemeint ist genau genommen dann aber ein Fischereischein. Wir werden
im Folgenden dennoch auch das Wort Angelschein benutzen, analog zu
Fischereischein.
Ein Angelschein bescheinigt dem
Besitzer auf dem der Schein ausgestellt ist in deutschen Gewässern
zu angeln. Der Angelschein wird von der jeweiligen Bezirksregierung
ausgestellt. Eine Ausnahme dabei spielt Hamburg, dort wird der
Fischereischein vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt. Eine
Voraussetzung für den Angelschein ist die bestandene
Fischerprüfung. Die Fischerprüfung wird auch als
Angelprüfung oder Sportfischerprüfung bezeichnet. Erst mit
dem Bestehen der Fischerprüfung kann man einen Fischereischein -
also Angelschein – beantragen.
Eine weitere wichtige Voraussetzung um
Angeln zu dürfen ist der Gewässerschein. Der Gewässerschein
weißt nicht die Fähigkeit nach dass man Angeln kann,
sondern er weißt die Erlaubnis nach, dass man angeln darf. Der
Gewässerschein wird von dem Besitzer des Gewässers
ausgestellt in dem man angeln möchte. Fischerei ist eine Sache
des Bundeslandes, deshalb wird der Gewässerschein offiziell in
den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich bezeichnet.
Wenn ein Sportfischer einem Fischverein
beigetreten ist, dann darf er in allen Gewässern angeln die dem
Verein gehören. Sofern der Verein in einem der bekannten
Dachverbände Mitglied ist (zum Beispiel DAV oder VDSF), dann
darf man in allen für das Angeln freigegebenen Gewässern
angeln die dem Dachverband angehören. Dies gilt nur auf
Bundeslandebene, bezieht sich also nur auf das Bundesland in dem der
Verein dem man angehört sesshaft ist.