Gewässerschein

Der sogenannte Gewässerschein ist notwendig um in einem Gewässer überhaupt angeln zu dürfen. Er wird von dem Besitzer des Gewässers ausgestellt und ist neben dem Angelschein (Fischereischein) und der bestandenen Fischerprüfung die grundlegende Voraussetzung zum legalen Angeln. Im Gegensatz zum Angelschein sagt der Gewässerschein nicht aus, dass man angeln kann, sondern das man auch aktiv in einem gewissen Gewässer angeln darf. Der Unterschied zwischen „dürfen“ und „können“ wird durch den Schein herausgestellt.

Fischerei ist eine Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes, deshalb wird der Gewässerschein in den verschiedenen Bundesländern auch teilweise leicht unterschiedlich bezeichnet. Er ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird nur für einen gewissen Zeitraum ausgestellt.

Es gibt Karten für die ein ganzes Jahr gültig sind, Karten die für mehrere Monate Gültigkeit haben oder nur für einzelne Monate. Karten für einen Tag oder mehrere einzelne Tage sind ebenfalls möglich. Wer mit einem abgelaufenen Gewässerschein angelt oder gar ohne einen macht sich in den meisten Gewässern strafbar. Man spricht hierbei von Fischwilderei.


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