Gewässerschein
Der sogenannte Gewässerschein ist
notwendig um in einem Gewässer überhaupt angeln zu dürfen.
Er wird von dem Besitzer des Gewässers ausgestellt und ist neben
dem Angelschein (Fischereischein) und der bestandenen Fischerprüfung
die grundlegende Voraussetzung zum legalen Angeln. Im Gegensatz zum
Angelschein sagt der Gewässerschein nicht aus, dass man angeln
kann, sondern das man auch aktiv in einem gewissen Gewässer
angeln darf. Der Unterschied zwischen „dürfen“ und
„können“ wird durch den Schein herausgestellt.
Fischerei ist eine Angelegenheit des
jeweiligen Bundeslandes, deshalb wird der Gewässerschein in den
verschiedenen Bundesländern auch teilweise leicht
unterschiedlich bezeichnet. Er ist grundsätzlich kostenpflichtig
und wird nur für einen gewissen Zeitraum ausgestellt.
Es gibt Karten für die ein ganzes
Jahr gültig sind, Karten die für mehrere Monate Gültigkeit
haben oder nur für einzelne Monate. Karten für einen Tag
oder mehrere einzelne Tage sind ebenfalls möglich. Wer mit einem
abgelaufenen Gewässerschein angelt oder gar ohne einen macht
sich in den meisten Gewässern strafbar. Man spricht hierbei von
Fischwilderei.