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Angelschein Baden-Württemberg

Wer erst einmal die Fischerprüfung Baden-Württemberg bestanden hat, darf nun endlich frei angeln. Allerdings sollte beachtet werden, dass für jedes Gewässer zusätzlich ein Erlaubnisschein benötigt wird. Ausgestellt wird dieser von dem Rechtsinhaber oder Pächter des Gewässers, wobei der Nachweis für die Fischerprüfung Baden-Württemberg vorgelegt werden muss. Bei den Pächtern kann es sich sowohl um private Personen aber auch Vereine handeln.

Mache Deinen Angelschein in Baden-Württemberg! Um schnell und einfach alle Infos zu Deinem Fischeischein zu gelangen schau Dir kurz folgenden Artikel an.

Starte jetzt mit dem entspannenden und gleichzeitig aufregendem Hobby. Petri Heil!

von Nicole
Begeisterte Anglerin

Lesezeit: ca. 10 Min.
Aktualisiert: 09-01-2023

Voraussetzung zum Angelschein in Baden-Württemberg

Damit Du den Fischereischein bekommst, musst Du deine Sachkenntnis nachweisen. Das Prüfungszeugnis einer abgelegten Fischereiprüfung dient hier als Nachweis.

Um zur Fischereischeinprüfung zugelassen zu werden, sind folgende Regelungen festgelegt:

  • Du bist zur Fischereischeinprüfung in Baden-Württemberg mindestens 10 Jahre alt. Empfohlen wird die Prüfung vom regionalen Anglerverband allerdings erst ab 14 Jahren.
  • Du hast die Fischerprüfung bestanden.
  • Du hast Den Vorbereitungskurs besucht.
  • Dein Wohnsitz muss in Baden-Württemberg sein.

 

Dein Weg zum Angelschein in Baden-Württemberg

Schritte zum Angelschein Baden-Württemberg

Abbildung: Schritte zum Angelschein Baden-Württemberg

1. Wissen erwerben

Zuerst eignest Du Dir die Prüfungsinhalte an. Dafür ist in Baden-Württemberg der Besuch eines Vorbereitungskurses vorgeschrieben. Diese werden zum Beispiel von regionalen Angelvereinen bei Dir in der Nähe durchgeführt.
Im Kurs lernst Du alle wesentlichen Inhalte zur allgemeinen und speziellen Fischkunde sowie zur Gewässerkunde. Du erfährst wichtige Grundlagen zu Rute, Rolle und allen Geräten, die Du zum Angeln benötigst.
In den Themenfeldern Gesetzeskunde und Natur & Umwelt lernst Du wie du dich im Lebensraum der Fische verhältst ohne ihm zu Schaden und was Du aus Sicht der Fischereigesetze beachten musst.
Praktische Übungen runden das Angebot ab.

2. Prüfungsanmeldung

Die Gebühr für die Prüfung beträgt 35 Euro. Landesfischereiverband anmelden. Eine Anmeldefrist von 1 Monat vor dem Prüfungstermin ist dabei einzuhalten.

 

 

3. Prüfung ablegen

Deine Fischereischeinprüfung besteht in Hamburg aus einer schriftlichen Prüfung. Du beantwortest 45 von 60 Fragen im Multiple Choice Modus richtig und erhältst Dein Prüfungszeugnis. Dabei können allerdings bis zu zwei der drei Antworten richtig sein. Aber keine Angst: dir stehen 120 Minuten Zeit zur Verfügung, sodass Du Dir alles genau überlegen kannst.

Folgende Themenkomplexe werden mit je 12 Fragen berücksichtigt:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerökologie und Fischhege
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

4. Fischereischein abholen

Im letzten Schritt holst Du bei Deiner Stadt Deinen Schein ab. In der Regel stellt Deine Gemeinde den Fischereischein mit einer lebenslangen Gültigkeit aus.

Folgende Dinge musst Du dafür mitnehmen:

  • staatliches Fischerprüfungszeugnis
  • ein Lichtbild
  • Ausweisdokument

Die Gebühr für die Ausstellung des Scheines legt Deine Gemeinde individuell fest. Jedes Jahr wird zusätzlich eine Fischereiabgabe von 8 Euro erhoben.

Offizielle Dokumente beim Angeln in Baden-Württemberg – Was muss ich mitführen?

Um in Baden-Württemberg angeln gehen zu dürfen, nimmst Du diese Dokumente am Gewässer mit:

  1. Deinen Fischereischein umgangssprachlich übrigens auch Angelschein genannt, in Verbindung mit dem Nachweis der Fischereiabgabe.
  2. Deinen Personalausweis.
  3. Letztlich benötigst Du noch einen Erlaubnisschein für das Gewässer an dem Du angeln gehen möchtest. Manchmal wird dieser auch Angelkarte oder Gewässerkarte genannt.

Tipp:
Zudem es lohnt sich oft einem Angelverein beizutreten. Dein Mitgliedsausweis berechtigt Dich im Sinne einer Erlaubniskarte an allen Seen und Flüssen zu angeln, die dieser Verein in Form von Hegemaßnahmen pflegt.

Bevor Du ans Gewässer gehst prüfst du am Besten immer, ob Deine Unterlagen vollständig sind. Damit bist Du bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.

Wer darf überhaupt meine Dokumente kontrollieren?

  • Die Fischereiaufseher und die Polizei haben hier die Kontrollbefugnis.
  • Die Kontrolleure weisen sich erst aus und prüfen dann Deine Dokumente.

Kinder und Jugendliche

Mindestalter Jugendfischereischein Baden-Württemberg

  • Du bist mindestens 10 Jahre alt.
  • Seine Gültigkeit verliert der Angelschein für Kinder spätestens am Ende des Kalenderjahres, indem Du 16. Jahre alt geworden bist.
  • Übrigens kannst Du auch schon ab 10 Jahren an der regulären Fischereischeinprüfung teilnehmen.

Bist Du jünger als 10 Jahre? Dann kannst Du als Helfer einem volljährigem Fischereischeininhaber (Besitzer eines Angelscheines) zur Hand gehen.

Was kostet der Jugendfischereischein in Baden-Württemberg?

  • Die Kosten für den Jugendfischereischein legen in BW jede Gemeinde bzw. Stadtverwaltung selbst fest.
  • Diese liegen im Schnitt zwischen 5 bis 20 Euro, je nach Gemeinde und Gültigkeitsdauer.

Übrigens entfällt in Baden-Württemberg die jährliche Fischereiabgabe von aktuell 8,-Euro  Jugendfischereischeinbesitzer.

Denke aber bitte unbedingt an einen Erlaubnisschein für Dein Wunschgewässer, den musst Du in jedem Fall dabeihaben. Am besten du trittst einem Angelverein bei, dann kannst Du an den Vereinsgewässern ohne weitere Kosten angeln.

Beantragen und Bedingungen in BW:

Du darfst mit Deinem Jugendfischereischein Baden-Württemberg in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers – also mit jemanden der den Angelschein besitzt angeln gehen.

Du brauchst in BW keine Prüfung ablegen. Darum kannst Du Deinen Jugendfischereischein direkt bei Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen. Dazu musst Du folgende Dinge parat haben:

  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten inklusive beidseitiger Ausweiskopie
  • Antragsformular: hier ein Beispiel aus Stuttgart
  • Passbild

Schwarzangeln

Fischwilderei zählt in Baden-Württemberg als Ordnungswidrigkeit, die laut Gesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € bestraft wird.

nachlesen kannst Du das im Fischereigesetz für Baden-Württemberg. Im § 51 sind die Ordnungswidrigkeiten die Du in BW begehen kannst definiert. Die entsprechende Landesfischereiverordnung regelt unter § 21 diese Ordnungswidrigkeiten näher.


Über die Autorin:


Hallo Du, ich bin Nicole und selbst leidenschaftliche Anglerin. Ich freue mich, wenn Dir mein Artikel gefallen hat und Du mir dafür eine kurze Bewertung (klick auf das Fischsymbol hier darunter) dalässt. Vielleicht startest Du ja auch bald in das tolle Hobby. 😉 Petri Heil!

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