Angelschein machen (Teil 2)

Grundsätzlich ist - wie bereits erwähnt - immer ein Fischereischein notwendig zum Angeln. Niedersachsen ist hier das einzige Bundesland das eine Ausnahme bildet. In Niedersachen ist lediglich ein Fischerprüfungszeugnis neben dem Gewässerschein notwendig zum Angeln. Alle anderen Fischereigesetze schreiben jedoch einen Fischereischein (Angelschein) vor um den Gewässerschein zu erwerben. Den Fischereischein erhält man nach bestandener Prüfung meistens bei dem zuständigen Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes. Der Angelschein bzw. Fischereischein ist nicht kostenlos, sondern es muss eine Verwaltungsgebühr für ihn bezahlt werden. Manchmal ist zusätzlich auch noch eine Gebühr als Fischereiabgabe zu entrichten.

Den Fischereischein erhält man nur wenn man erfolgreich eine Fischerprüfung absolviert und bestanden hat. Dazu erhält man beim Bestehen des Lehrgangs einen vorläufiges Fischerprüfungszeugnis. Dieses muss dann beim Ortsamt vorgelegt werden um den Fischereischein zu erhalten. Fischerprüfungen und Lehrgänge finden unterschiedlich häufig statt in den jeweiligen Bundesländern.

In einigen Bundesländern wie beispielsweise Bayern gibt es lediglich einmal im Jahr einen landesweiten Termin, in anderen Bundesländern gibt es mehrmals im Jahr je nach Bedarf verschiedene Termine. Als Beispiel für mehrmalige Termine kann das Bundesland Hessen genannt werden.


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