Angelschein machen (Teil 2)
Grundsätzlich ist - wie bereits
erwähnt - immer ein Fischereischein notwendig zum Angeln.
Niedersachsen ist hier das einzige Bundesland das eine Ausnahme
bildet. In Niedersachen ist lediglich ein Fischerprüfungszeugnis
neben dem Gewässerschein notwendig zum Angeln. Alle anderen
Fischereigesetze schreiben jedoch einen Fischereischein (Angelschein)
vor um den Gewässerschein zu erwerben. Den Fischereischein
erhält man nach bestandener Prüfung meistens bei dem
zuständigen Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes. Der Angelschein bzw.
Fischereischein ist nicht kostenlos, sondern es muss eine
Verwaltungsgebühr für ihn bezahlt werden. Manchmal ist
zusätzlich auch noch eine Gebühr als Fischereiabgabe zu
entrichten.
Den Fischereischein erhält man nur
wenn man erfolgreich eine Fischerprüfung absolviert und
bestanden hat. Dazu erhält man beim Bestehen des Lehrgangs einen
vorläufiges Fischerprüfungszeugnis. Dieses muss dann beim
Ortsamt vorgelegt werden um den Fischereischein zu erhalten.
Fischerprüfungen und Lehrgänge finden unterschiedlich
häufig statt in den jeweiligen Bundesländern.
In einigen Bundesländern wie
beispielsweise Bayern gibt es lediglich einmal im Jahr einen
landesweiten Termin, in anderen Bundesländern gibt es mehrmals
im Jahr je nach Bedarf verschiedene Termine. Als Beispiel für
mehrmalige Termine kann das Bundesland Hessen genannt werden.