Angelschein machen (Teil 1)
Hier erläutern wir einige Hinweise
und Vorgehensweisen wie Sie ihren Angelschein machen können.
Wenn man von Angelschein spricht, denn ist dieses genau genommen
eigentlich falsch, denn einen „Angelschein“ gibt es
offiziell gar nicht. Wer Angel möchte benötigt einen
Fischereischein, der meistens jedoch umgangssprachlich als
Angelschein bezeichnet wird.
Zusätzlich ist eine bestandene
Fischerprüfung (Angelprüfung) notwendig, erst dann kann man
einen Angelschein ausgestellt bekommen. Nachdem diese beiden
Voraussetzungen erfüllt sind benötigt man für legales
Angeln auch noch einen Gewässerschein. Der Gewässerschein
wird manchmal auch als Fischereierlaubnisschein bezeichnet, denn er
schafft die grundlegende Voraussetzung um in einem bestimmten
konkreten Gewässer angeln zu dürfen.
Die genannten Scheine müssen und
können nur in der hier gezeigten Reihenfolge erworben werden.
Ohne bestandene Fischerprüfung erhält man keinen
Fischereischein. Und ohne Fischereischein erhält man keinen
Gewässerschein. Ohne Gewässerschein darf man nicht angeln.
Alles hängt also voneinander ab. Aber Sie sollten jetzt nicht in
Panik verfallen, denn so kompliziert wie es sich liest ist das ganze
in der Praxis nämlich gar nicht. Es gibt lediglich einige Dinge
die Sie wissen und die Sie berücksichtigen sollten.
In Deutschland ist das Fischereirecht
Sache des jeweiligen Bundeslandes. Dies bedeutet, dass der
Gewässerschein bzw. Fischereierlaubnisschein von den Behörden
des jeweiligen Landes ausgestellt wird (sofern das Gewässer dem
Bundesland gehört, was in den meisten Fällen der Fall ist).
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es keinen Schein gibt um in ganz
Deutschland angeln zu dürfen. Es gibt lediglich immer nur einen
Schein für das jeweilige Bundesland. Jedes Bundesland hat auch
seine individuellen eigenen Gesetze was die Fischerei und das Angeln
anbelangt.