Angelschein machen (Teil 1)

Hier erläutern wir einige Hinweise und Vorgehensweisen wie Sie ihren Angelschein machen können. Wenn man von Angelschein spricht, denn ist dieses genau genommen eigentlich falsch, denn einen „Angelschein“ gibt es offiziell gar nicht. Wer Angel möchte benötigt einen Fischereischein, der meistens jedoch umgangssprachlich als Angelschein bezeichnet wird.

Zusätzlich ist eine bestandene Fischerprüfung (Angelprüfung) notwendig, erst dann kann man einen Angelschein ausgestellt bekommen. Nachdem diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind benötigt man für legales Angeln auch noch einen Gewässerschein. Der Gewässerschein wird manchmal auch als Fischereierlaubnisschein bezeichnet, denn er schafft die grundlegende Voraussetzung um in einem bestimmten konkreten Gewässer angeln zu dürfen.

Die genannten Scheine müssen und können nur in der hier gezeigten Reihenfolge erworben werden. Ohne bestandene Fischerprüfung erhält man keinen Fischereischein. Und ohne Fischereischein erhält man keinen Gewässerschein. Ohne Gewässerschein darf man nicht angeln. Alles hängt also voneinander ab. Aber Sie sollten jetzt nicht in Panik verfallen, denn so kompliziert wie es sich liest ist das ganze in der Praxis nämlich gar nicht. Es gibt lediglich einige Dinge die Sie wissen und die Sie berücksichtigen sollten.

In Deutschland ist das Fischereirecht Sache des jeweiligen Bundeslandes. Dies bedeutet, dass der Gewässerschein bzw. Fischereierlaubnisschein von den Behörden des jeweiligen Landes ausgestellt wird (sofern das Gewässer dem Bundesland gehört, was in den meisten Fällen der Fall ist). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es keinen Schein gibt um in ganz Deutschland angeln zu dürfen. Es gibt lediglich immer nur einen Schein für das jeweilige Bundesland. Jedes Bundesland hat auch seine individuellen eigenen Gesetze was die Fischerei und das Angeln anbelangt.


Stromverbrauch senken verbrauchsrechner gratis
Strompreisvergleich anfangen zu sparen

Impressum